Fangjagd

Eine effektive Regulierung von kulturfolgenden Beutegreiferarten (Fuchs, Marder, Waschbär) durch Fangjagd ist ein unverzichtbares Mittel zur Unterstützung des Niederwildes und bodenbrütender Arten.

Wir üben die Fangjagd ausschließlich streng nach den gesetzlichen Vorgaben aus:

  • Lebendfallen, die eine Verletzung gefangener Tiere ausschließen
  • Totschlagfallen, die ein sofortiges Töten gewährleisten und Belangen der öffentlichen Sicherheit und des Artenschutzes nicht entgegenstehen
  • Regelmäßige Überprüfung der Fanggeräte durch eine Prüfstelle
  • Kennzeichnung und Registrierung der Fangeisen
  • Ausübung der Fangjagd nach spezieller Ausbildung