Arbeitskreise

Arbeitskreis Schwarzwild

Die Oberste Jagdbehörde in München hat bereits im Jahre 2002 die nachgeordneten Jagdbehörden aufgerufen, die Bildung von Schwarzwild-Arbeitsgemeinschaften bei Bedarf zu unterstützen. Die darin zusammengeschlossenen Revierinhaber sollten gemeinsam mit den übrigen Beteiligten, insbesondere den Landwirten, angepasste, revierübergreifende und wildbiologisch tragfähige Bejagungskonzepte entwickeln.
Ausdrücklich wird klargestellt, dass es sich hierbei um keine Hegegemeinschaft für das Schwarzwild handelt, die als Ziel den nachhaltigen Abschuss kapitaler Keiler anstreben würde. Der Schwerpunkt einer Schwarzwild-Arbeitsgemeinschaft soll allein in der Wildschadensvermeidung mit einer möglichst intensiven Bejagung des Schwarzwildes liegen. Der Arbeitsgemeinschaft besteht eher als loser Zusammenschluss von Jagdgenossen und Jägern, der beliebig erweitert werden könne, um künftig gemeinsam großräumig auf das Schwarzwild einwirken zu können.

Grundsatzerklärung

Grundsatzerklärung der BJV-Kreisgruppe Viechtach Thema Schwarzwild

  1. Die Kreisgruppe Viechtach betrachtet das Schwarzwild als normalen Bestandteil der heimischen Tierwelt.
  2. Die Kreisgruppe Viechtach ist sich mit den Landwirten einig, dass durch eine scharfe Bestandsregulierung eine Höhe der Population erreicht werden muss, um die Schäden in der Landwirtschaft auf ein tragbares Maß zu reduzieren.
  3. Die Kreisgruppe Viechtach legt Wert auf die Feststellung, dass diese Maßnahmen ausschließlich waidgerecht, tierschutzgerecht und im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien durchgeführt werden.
  4. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, insbesondere unter dem Gesichtspunkt zunehmender milder, schneearmer Winter sowie großflächigen Maisanbaus, bemüht sich die Kreisgruppe, die Intensität und Effizienz der Bejagung zu steigern.Dies betrifft folgende Punkte:1. Kirrung:
    • Die Jagd an der Kirrung bringt nach wie vor die größte Strecke.
    • Die vorgeschriebenen Kirrmengen sind einzuhalten.
    • Kirrungen, an denen keine Strecke gemacht wird, sind einzustellen.
    • Die Anzahl der Kirrungen sind revierübergreifend abzustimmen, ggf. zu reduzieren.
    • Jede Art der Fütterung des Schwarzwildes, auch Ablenkfütterung, ist zu unterlassen.
    2. Benutzung von Nachtzielgeräten:
    • Um eine waidgerechte und tierschutzgerechte Bejagung des nachtaktiven Schwarzwildes bei schlechten Sichtverhältnissen zu ermöglichen, hält die Kreisgruppe die Legalisierung und den Einsatz von Nachtzielgeräten für unerlässlich. Eine entsprechende gesetzliche Änderung oder Ausnahmegenehmigung ist durch den Gesetzgeber zeitnah zu verwirklichen.
    3. Saufang:
    • Die Kreisgruppe befürwortet den Einsatz von Saufängen an Wildschadensbrennpunkten nach strenger vorhergehender Beurteilung der Notwendigkeit.
      Ebenfalls wird der Einsatz von mobilen Saufängen unter dem Aspekt des Tierschutzes empfohlen.
    4. Steigerung der Effizienz der revierübergreifenden Bejagung:
    • Drückjagden auf Schwarzwild sind revierübergreifend zu intensivieren.
    • Vor Drückjagden ist zu gewährleisten, dass die Sauen im Treiben fest sind.
    • Reviere, in denen sich regelmäßig Sauen in Einständen einstellen, haben eine Strategie (Auszeichnung von Ständen, Kennzeichnung von Schußschneisen) zu entwickeln, sodass eine schnelle und sichere Organisation einer Drückjagd gewährleistet ist.
    • Die Kreisgruppe erstellt eine Liste von Jägern und Hundeführern, die kurzfristig, auch an Wochentagen verfügbar sind (schnelle Eingreiftruppe) und stellt sie den Revierinhabern zur Verfügung.
    • Die Hegeringe haben regelmäßiges Übungsschießen für den Kugelschuss auf flüchtiges Wild durchzuführen. (Schießkino)
    • Jeder Abschuss an einer Kirrung ist den Reviernachbarn unverzüglich mitzuteilen.
    • Drückjagden sind mit den Reviernachbarn abzustimmen.